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   BFH, 09.10.1997 - X B 119/97   

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https://dejure.org/1997,13994
BFH, 09.10.1997 - X B 119/97 (https://dejure.org/1997,13994)
BFH, Entscheidung vom 09.10.1997 - X B 119/97 (https://dejure.org/1997,13994)
BFH, Entscheidung vom 09. Oktober 1997 - X B 119/97 (https://dejure.org/1997,13994)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 27.03.1992 - III B 547/90

    Anforderungen an Darlegung einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BFH, 09.10.1997 - X B 119/97
    Die allgemeine Behauptung, eine Norm sei verfassungswidrig, genügt den gesetzlichen Anforderungen an die Begründungspflicht (§ 115 Abs. 3 Satz 3 FGO ) nicht (vgl. z.B. Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 27. März 1992 III B 547/90, BFHE 168, 17, BStBl II 1992, 842 ).
  • BFH, 26.08.1998 - X B 78/97

    NZB; Zulassungsgründe; Schätzungsbescheide

    Das Vorbringen zur Verfassungswidrigkeit des Kinderfreibetrags genügt unter dem Gesichtspunkt der grundsätzlichen Bedeutung, unter dem allein es geltend gemacht wird, den Darlegungserfordernissen nicht (s. dazu näher Senats-Beschluß vom 9. Oktober 1997 X B 119/97, BFH/NV 1998, 476).
  • BFH, 16.04.1998 - X B 186/97

    Zulassungsfähigkeit einer Revision bei pauschalen Ausführungen im

    Das gilt auch, soweit die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage aus der Verfassungswidrigkeit einer das angefochtene Urteil tragenden Gesetzesvorschrift hergeleitet wird (s. z. B. Senatsbeschluß vom 9. Oktober 1997 X B 119/97, BFH/NV 1998, 476; Gräber, a. a. O., Rz. 62).
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